Häufig Gestellte Fragen
1. Was ist ein Zollagent (Kommissionär) ?
Der Zollagent (Kommissionär) ist eine juristische rumänische
Person, gegründet gemäß des Gesetzes, welche im Name und für
Dritten, die Erklärungen für den Einfuhr, Ausfuhr, Transit,
Lagerung und sonstige Zollhandlungen, sowie auch die Vorstellung
der angemeldete Güter an die Zollkontrolle und die Bezahlung
am Zoll der Einfuhr- und Ausfuhrrechte durchführt. Ebenfalls
darf der Zollagent (Kommissionär) Ein- oder Ausfuhrtätigkeiten
in eigenem Name durchführen.
2. Was ist das Grundzollgebühr ?
Die Grundzollgebühren sind gemäß der Handelspolitik Rumäniens
und/oder der internationale Abkommen an welche Rumänien als
unterzeichnende Partei beteiligt ist (Abkommen hinsichtlich
der Anwendung des Artikels VII des Allgemeinen Abkommens bezüglich
Tarife und Handel (GATT), Bestandteil des Marrakesch-Abkommens
bezüglich der Gründung der Handels-Weltorganisation, das von
Rumänien ohne Reserven angewendet wird, genehmigt durch Gesetz
Nr. 133/1994) festgesetzt.
3. Der Prozentsatz der Zollgebühren ?
Die Zollgebühren werden in Prozente ausgedrückt und sind im
Einfuhr-Zolltarif Rumäniens beinhaltet. Ebenfalls ist hier
die Bezeichnung und die Klassifizierung der Waren beinhaltet.
Der Prozentsatz der Zollgebühren ist unterschiedlich, abhängig
von der Art und Natur der Waren.
4. Transit- und Verzollungsmöglichkeiten ?
Der Zolltransit ist ein suspensives (aufschiebendes) Zollverfahren,
welcher für bestimmte Warenkategorien die Zusicherung der
Zollpflichten impliziert (Beispiel – Waren mit spezielle Verbrauchssteuern).
Beim Export der Waren werden keine Zollgebühren eingenommen
gemäß dem Gesetz 86/2006 betreffend das Zollgesetzbuch Rumäniens.
Um der Transit der Waren durchzuführen, ist es notwendig daß
der Beförderer und das Zollagenten- (Kommissionär-)unternehmen
Zusicherungsinstrumente besitzen sollen, welche Bankzusicherungen
(zum Beispiel Garantieschreiben)oder Schreiben mit intrinseker
Wert (zum Beispiel Carnet-TIR) sein können. Das Zollagentenunternehmen
welcher die Eigenschaft als Hafptverpflichter erworben haben
und welcher die Garantieunterlagen (zum Beispiel globales
Garantiezeugnis) besitzen, können für wirtschaftliche Unternehmen
sämtliche Transitoperationen durchführen.
5. nterlagen und Dokumente aufgrund welcher die DVTZ (Transitzollerklärung)
und die endgültige Einfuhrerklärung abgefasst werden ?
Dokumente notwendig für die Anfertigung der Zollerklärungen:
- einheitliche Identifizierungscode [C.U.I.], als Fotokopie
- Auslandsrechnung als Fotokopie oder Original.
- Unterlagen, ausgestellt vom Beförderer.
- Unterlagen, notwendig für die Anwendung eines Preferenz-Zolltarifes
oder anderer abweichenden Maßnahmen vom Grundtarifregime.
6. Welche sind die Preferenz-Zollgebühren ?
Die Preferenz-Zollgebühren stellen der Gegenstand einiger
freien Austauschabkommen abgeschlossen von Rumänien mit Staaten
(Moldavien, Türkei, Lituanien, Israel) oder Gruppen von Staaten
(Europäische Union – EG, Europäischer Verband für freier Warenaustausch
– AELS, CEFTA usw), für einige Waren oder Warenkategorien,
dar.
7. Warenrücksendungen im Falle, daß diese Güter die Einfuhrvoraussetzungen
für Rumänien nicht erfüllen.
Falls die Güter die Verzollungsvoraussetzungen für den Gebiet
Rumäniens nicht erfüllen, so werden diese dem Absender, durch
die Neuausfuhrverfahren-Formalitäten (ex.EU3 SAU EX 3 Regime
3100-Zurücksendung von unverzollte Waren)zurückgesendet.
8. Fragen hinsichtlich der Umwelt-, phytosanitäts- und
Sanitäts-tierärztliche Genehmigungen.
Umwelt-, phytosanitäts- und sanitäts-tierärztliche Genehmigungen
werden nur von der zuständigen Behörden, aufgrund einer Sonderdokumentation
in Übereinstimmung mit den gültigen Gesetzgebung erteilt.
Diese Genehmigungen werden auf Antrag der Zollgebühren auf
spezifische Formblätter gewährt.
9. Was ist die Zollerklärung ?
Die Zollerklärung ist die einseitige öffentliche Urschrift,
wodurch eine Person, in den durch Zollvorschriften bestimmte
Formen und Modalitäten, ihr Wille ausübt, die Waren unter
einem bestimmten Zollregime abzugeben.
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