Zollbegriffe



Zollagerung – findet am Ort des Unternehmens oder des Zollagenten (Kommissionär) statt.

Aufbewahrung – vorübergehend frei vom Zoll, mit Zusicherung der Zollrechte.

Unterlagenkontrolle – Nachprüfen der Begleitscheine der Ware

Physische Kontrolle – Nachprüfen der für die Verzollung vorgestellte Ware.

Warenkontingent – erlaubt der Einfuhr oder Ausfuhr einer bestimnmten Warenmenge, in einem bestimmten Wert, auf einer zeitlich begrenzte Zeitspanne.

Lagerung – findet im Lagerraum des Zollagenten (Kommisionär) statt

Vorläufig frei von Zoll – wird bis zur Beendung der Zolloperationen gewährt

Retransitieren – Zollverfahren welches der Ausfuhr der Waren welche die Zollvoraussetzungen nicht erfüllen erlaubt.

Preferenzbegünstigter Regime – Zollregime welcher unter bestimmte Voraussetzungen für bestimmte Unternehmen laut Gesetz gewährt werden kann, zum Beispiel (Hilfsgüter gemäß, Regierungsorden 59/2003 Art. 69 Buchstabe a,b,c,d,e.)

Versiegelung, Entsiegelung, Neusiegelung – Handlungen wodurch die Warenabteile geschlossen / geöffnet werden.

Zollüberwachung – alle von der Zollbehörden, zwecks Vorbeugung der Unterschlagung, durchgeführte Handlungen.

Umladung – Versetzung der ware von einem Transportmittel auf einem anderen.

Transit – suspensives (aufschiebendes) Zollverfahren für die sich im Transit zwischen zwei Zollstellen befindende Güter.

Preferenzbehandlung – wird zwischen zwei unterzeichnende Parteien eines gegenseitiges Abkommens angewendet.

Hausverzollung – Verfahren für die Verzollung am Sitz des Unternehmens kann nur durch einem Zollagent (Kommissionär) durchgeführt werden.